Ihr Umzug von Hamburg in die Schweiz – komplett organisiert
Die Schweiz gehört zu unseren häufigsten internationalen Umzugszielen. Jedes Jahr ziehen tausende Deutsche in die Schweiz – ob für einen neuen Job in der Pharma- oder Finanzbranche, für die Familie oder den Ruhestand. Als Umzugsunternehmen aus Hamburg begleiten wir diesen Schritt seit über 19 Jahren. Über 200 Kunden bewerten uns mit 5,0 Sternen bei Google – viele davon nach einem Schweiz-Umzug.
Der wichtigste Unterschied zu einem Umzug innerhalb der EU: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Ihr Umzugsgut muss beim Schweizer Zoll als Übersiedlungsgut angemeldet werden. Das bedeutet zusätzliche Dokumente, feste Fristen und eine Zollabfertigung am Grenzübergang. Wir kennen die Abläufe seit über 19 Jahren und sorgen dafür, dass Ihr Umzug ohne unnötige Verzögerungen durch die Grenze kommt.
Routen von Hamburg in die Schweiz
Die Strecke von Hamburg in die Schweiz beträgt je nach Zielort 700 bis 1.100 km, mit einer reinen Fahrzeit von 8 bis 12 Stunden. Je nach Ziel in der Schweiz wählen wir eine von zwei Hauptrouten:

Route 1: A7 → A5 → Basel (Deutschschweiz)
Die Standardroute für Zürich, Basel, Bern, Luzern und die gesamte Deutschschweiz. Von Hamburg geht es über die A7 südwärts bis zum Kirchheimer Dreieck, dann auf die A5 Richtung Karlsruhe und Basel. Am Grenzübergang Basel/Weil am Rhein erfolgt die Zollabfertigung. Diese Route ist die kürzeste Verbindung in die meisten Schweizer Kantone.
Route 2: A7 → A96 → Lindau (Ostschweiz)
Für Ziele in der Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau, Appenzell) oder am Bodensee fahren wir über die A7 bis Memmingen, dann auf die A96 bis Lindau. Der Grenzübergang Konstanz/Kreuzlingen eignet sich für Umzüge in die Region Thurgau und Ostschweiz. Die Strecke ist etwas länger, spart aber Kilometer auf Schweizer Straßen und damit LSVA-Kosten.
Route 3: Über Frankreich nach Genf
Für Umzüge in die Romandie (Genf, Lausanne, Montreux) fahren wir über die A5 bis Mulhouse und dann über die französische Autobahn bis zum Grenzübergang Genf/Bardonnex oder Genf/Annemasse. Vorteil: Der größte Teil der Strecke liegt auf französischen Autobahnen, wo keine LSVA anfällt.
Grenzübergänge und Zollabwicklung
Die drei wichtigsten Grenzübergänge für Umzüge aus Norddeutschland:
- Basel/Weil am Rhein – Hauptübergang für Zürich, Bern, Luzern und die Deutschschweiz. Größte Zollstelle mit den meisten Kapazitäten.
- Konstanz/Kreuzlingen – Alternative für die Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau). Kleinerer Übergang, oft kürzere Wartezeiten.
- Genf/Annemasse – Für Umzüge in die Romandie (Genf, Lausanne). Direkt am Zielgebiet.
Am Grenzübergang wird Ihr Umzugsgut anhand der Inventarliste und des Formulars 18.44 geprüft. Rechnen Sie am Grenzübergang Basel mit einer Wartezeit von 2 bis 4 Stunden – für die physische Prüfung, die Verzollung und die LSVA-Erfassung. Kleinere Grenzübergänge sind oft schneller, haben aber eingeschränkte Öffnungszeiten.
Wichtig für die Planung: Die Zollabfertigung an besetzten Zollstellen ist ausschließlich Montag bis Freitag möglich. Am Wochenende und an Feiertagen ist eine Einfuhr von Übersiedlungsgut nicht durchführbar. Wir planen Ihren Umzugstermin so, dass die Grenzabfertigung am selben Werktag stattfindet.
Maut und Fahrverbote in der Schweiz
LSVA – Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
In der Schweiz zahlen LKW die LSVA: eine kilometerbasierte Abgabe, die nach Gewicht und Emissionsklasse berechnet wird. Für unseren 12-Tonner fallen 0,60 bis 0,90 CHF pro Kilometer an. Bei einer typischen Inlandsstrecke von 150 bis 250 km ergibt das 120 bis 180 CHF für den Schweizer Streckenanteil. Für den 3,5-Tonner ist die LSVA deutlich günstiger. Alle LSVA-Kosten sind in Ihrem Festpreis enthalten.
Autobahnvignette
Für die Benutzung der Schweizer Autobahn benötigen PKW eine Vignette (40 CHF/Jahr). LKW über 3,5 t zahlen stattdessen die LSVA. Falls Sie mit dem eigenen PKW nachfahren, ist die Vignette an Tankstellen vor der Grenze erhältlich. Auch diese Kosten kalkulieren wir in Ihren Festpreis ein.
Nachtfahrverbot
In der Schweiz gilt ein striktes Nachtfahrverbot für LKW von 22:00 bis 05:00 Uhr. Im Gegensatz zu Deutschland wird dieses Verbot konsequent durchgesetzt – bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Wir berücksichtigen das Nachtfahrverbot bei der Tourenplanung und planen gegebenenfalls eine Übernachtung ein.
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Neben dem Nachtfahrverbot gilt in der Schweiz ein generelles Fahrverbot für LKW über 3,5 t an Sonn- und Feiertagen (ganztägig). Ein Umzug am Wochenende ist deshalb nicht möglich – auch nicht mit einer Sondergenehmigung.
Zoll und Übersiedlungsgut – was Sie wissen müssen
Die gute Nachricht: Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ist Ihr Hausrat als Übersiedlungsgut zollfrei. Voraussetzung ist das korrekt ausgefüllte Formular 18.44 (Antrag auf Zollbefreiung für Übersiedlungsgut) und eine detaillierte Inventarliste (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch). Wertvolle Einzelstücke über 5.000 Euro müssen gesondert mit Zeitwert aufgeführt werden.
Für die Einfuhr Ihres Umzugsgutes in die Schweiz benötigen Sie das offizielle Formular 18.44 der Eidgenössischen Zollverwaltung (BAZG). Sie können das Formular hier direkt herunterladen:
Formular 18.44 – Übersiedlungsgut
Das offizielle Formular der Eidgenössischen Zollverwaltung für die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut in die Schweiz. Formular 18.44 jetzt herunterladen (PDF)
Dokumente für den Zoll (alle dreifach, original unterschrieben)
- Formular 18.44 – Antrag auf zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut
- Inventarliste – Aufstellung Ihres gesamten Hausrats mit ungefährem Wert
- Mietvertrag der neuen Wohnung in der Schweiz
- Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Ausweiskopie mit Originalunterschrift auf jeder Seite
Wir bereiten alle Dokumente für Sie vor und begleiten die Zollabfertigung am Grenzübergang.
Fristen und Regeln
- Übersiedlungsgut muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Umzug eingeführt werden
- Gegenstände müssen mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz gewesen sein (6-Monats-Regel)
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft
- Nachsendungen müssen bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste deklariert werden
- Neuwaren (weniger als 6 Monate alt) werden verzollt und mit Schweizer MWST (7,7 % bzw. 8,1 %) belegt
- Alkohol-Freimenge: 200 Liter Wein oder Bier sowie 12 Liter Spirituosen pro Person
Für alle Details zu den Zolldokumenten und dem Anmeldeverfahren lesen Sie unsere Checkliste Umzug Schweiz.
Beliebte Ziele in der Schweiz
- Zürich – Wirtschaftszentrum, höchste Lebensqualität, viele Deutsche in der Finanz- und Tech-Branche. 840 km ab Hamburg. Besonderheit: In der Altstadt sind die Treppen extrem eng, ein Möbellift ist fast unverzichtbar. Im Seefeld (vergleichbar mit Hamburg-Uhlenhorst) und in Wiedikon (wie Eimsbüttel) sind wir besonders häufig im Einsatz.
- Basel – Grenzstadt am Dreiländereck, Pharma-Industrie (Roche, Novartis), große deutsche Community. 700 km ab Hamburg. Vorteil: Als erster Schweizer Ort nach der Grenze entfällt die lange Inlandsfahrt – das spart LSVA-Kosten.
- Bern – Bundesstadt der Schweiz, Verwaltung und Diplomatie, entspanntes Stadtleben. 850 km ab Hamburg. Besonderheit: Die Berner Altstadt (UNESCO-Welterbe) hat enge Laubengassen – eine Halteverbotszone muss frühzeitig beantragt werden.
- Genf – UNO-Stadt, internationaler Expat-Hub, französischsprachig. 1.050 km ab Hamburg. Genf hat den teuersten Wohnungsmarkt der Schweiz und strenge Parkvorschriften – wir kümmern uns um alle Genehmigungen.
- Luzern – Zentralschweiz, Tourismus und Wirtschaft, spektakuläre Bergkulisse. 830 km ab Hamburg. Erreichen wir über Basel und die A2.
- Lausanne – Uni-Stadt am Genfer See, Sitz des IOC, Romandie. 1.000 km ab Hamburg. Steile Hanglage am Seeufer – unsere Fahrer kennen die engen Zufahrten.
Parkieren und Halteverbot in Schweizer Städten
Das Parken in Schweizer Städten funktioniert anders als in Hamburg. In den meisten Innenstädten gibt es sogenannte Blaue Zonen: Parkflächen, die mit einer blauen Parkscheibe genutzt werden dürfen (max. 1 Stunde). Für den Umzugstag benötigen wir eine Tagesbewilligung (ca. 15 CHF, bei der Gemeinde oder online erhältlich).
In Zürich, Basel und Bern gibt es zusätzlich Anwohnerparkzonen, in denen nur Bewohner mit Bewilligung parken dürfen. Am Umzugstag sorgen wir dafür, dass der LKW direkt vor Ihrer neuen Wohnung stehen kann.
Halteverbot in der Schweiz – deutlich teurer als in Deutschland
In Hamburg kostet eine Halteverbotszone für den Umzugstag in der Regel 50 bis 100 €. In der Schweiz sieht das ganz anders aus: Hier können Halteverbotszonen mehrere Hundert Franken kosten — je nach Kanton, Stadt und Dauer. Private Anbieter, die Halteverbotsschilder aufstellen und die Genehmigung einholen, verlangen in Städten wie Basel, Zürich oder Bern schnell 300 bis 600 CHF und mehr.
Unser Tipp: Direkt bei der Stadtpolizei anfragen
Was viele nicht wissen: In einigen Schweizer Städten und Gemeinden können Sie die Halteverbotszone direkt bei der Stadtpolizei oder der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Polizei stellt dann die Schilder selbst auf — und die Gebühren sind deutlich niedriger als bei privaten Dienstleistern. Diesen Weg nutzen wir, wo es möglich ist.
Aber Achtung: Das funktioniert nicht überall. Die Schweiz ist föderalistisch organisiert — jeder Kanton und jede Gemeinde regelt die Parkbewilligungen unterschiedlich. In manchen Städten muss man über private Anbieter gehen, in anderen stellt die Polizei den Service selbst bereit. Die Vorlaufzeit beträgt je nach Gemeinde 1 bis 3 Wochen.
Wir kennen die Regelungen in den gängigsten Umzugsstädten und übernehmen die Beantragung für Sie — sowohl die Halteverbotszone in Hamburg als auch am Schweizer Zielort. So vermeiden Sie unnötig hohe Kosten.
Wohnsituation in der Schweiz – was Hamburger wissen sollten
Schweizer Wohnungen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich von deutschen. Die wichtigsten Besonderheiten:
- Gemeinschaftliche Waschküche: In vielen Mietwohnungen gibt es keine eigene Waschmaschine. Stattdessen teilen sich die Bewohner eine Waschküche im Keller mit festen Waschtagen. Überlegen Sie daher, ob sich der Transport Ihrer Waschmaschine lohnt.
- Steckdosen Typ J: Die Schweiz verwendet dreipolige Steckdosen (Typ J), die nicht mit deutschen Schuko-Steckern kompatibel sind. Besorgen Sie rechtzeitig Adapter für Ihre Elektrogeräte.
- Hanglagen: Besonders in Zürich (Zürichberg), Lausanne und Bern erfordern Hanglagen einen erfahrenen Fahrer für den 12-Tonner. Unsere Fahrer kennen diese Herausforderungen.
- Hamburger Vergleich: Damit Sie sich schneller orientieren: Seefeld in Zürich entspricht etwa Hamburg-Uhlenhorst, Wiedikon ist vergleichbar mit Eimsbüttel, und Oerlikon erinnert an Barmbek.
Ablauf Ihres Schweiz-Umzugs
1. Beratung und Angebot – Beschreiben Sie Ihren Umzug per Telefon, Rechner oder WhatsApp-Besichtigung. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
2. Dokumentenvorbereitung – Wir bereiten Formular 18.44 und die Inventarliste vor und prüfen alle erforderlichen Unterlagen. Alle Dokumente werden dreifach benötigt und müssen auf jeder Seite original unterschrieben sein.
3. Verpackung und Beladung – Am Umzugstag verpackt unser Team Ihren Hausrat, demontiert Möbel und belädt das Fahrzeug.
4. Transport und Zoll – Direktfahrt zum Zielort. Am Grenzübergang wickeln wir die Zollabfertigung mit allen vorbereiteten Dokumenten ab. Rechnen Sie mit 2 bis 4 Stunden am Grenzübergang.
5. Entladung und Einrichtung – Entladung, Möbelaufbau und Verpackungsentsorgung am Zielort in der Schweiz.
Unser Service für Ihren Schweiz-Umzug
- Komplette Zollabwicklung – Formular 18.44, Inventarliste, Begleitung am Grenzübergang
- Verpackung und Demontage – Professionelles Ein- und Auspacken, Möbeldemontage und -aufbau
- Halteverbotszonen – Beantragung in Hamburg und am Zielort in der Schweiz
- Direkttransport – Keine Umladung, Ihr Umzugsgut fährt direkt von Hamburg in die Schweiz
- Transportversicherung – Vollversicherung für den internationalen Transport
- Festpreis – Verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten, inklusive Maut und Vignette
- Umzüge in beide Richtungen – Von Deutschland in die Schweiz und von der Schweiz nach Deutschland
Gut zu wissen
Bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung (B für Arbeitnehmer, L für kurzfristige Aufenthalte). Die Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise abgeschlossen werden. Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Neue Gegenstände, die Sie weniger als 6 Monate besitzen, müssen beim Zoll deklariert und mit 7,7 % bzw. 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer belegt werden. Legen Sie für Neuwaren die Kaufbelege bereit.
Weitere Informationen zum Schweiz-Umzug
- Umzugskosten Schweiz – Detaillierte Kostenübersicht mit Beiladung und Zusatzkosten
- Checkliste Umzug Schweiz – Formular 18.44, Dokumente und Fristen
- Umzug Hamburg – Zürich – Unsere beliebteste Schweiz-Route
- Umzug Hamburg – Basel – Kürzeste und günstigste Schweiz-Route
- Umzug Hamburg – Bern – Route in die Bundesstadt
- Umzug Hamburg – Genf – Route in die französischsprachige Schweiz
- Fernumzug ab Hamburg – Alle internationalen Routen
- Umzugsservice international – Unser internationaler Service
- Umzugsrechner – Jetzt Festpreis berechnen
Tipp von Adam Fuhrmann
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich persönlich an unter 040 / 648 566 69 oder nutzen Sie unseren Online-Umzugsrechner für ein kostenloses Festpreisangebot. Seit 2007 helfe ich Hamburger Familien bei ihrem Umzug – persönlich und zum garantierten Festpreis.