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Fuhrmann Umzüge
Checkliste für den Umzug in die Schweiz
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Checkliste für den Umzug in die Schweiz

Umzug Hamburg → Schweiz, Schweiz – Beiladung ab 999 €*, Direktfahrt zum Wunschtermin auf Anfrage.

* Die Einstiegspreise gelten für Beiladungen auf bereits geplanten Touren. Den Transportzeitraum legen wir fest. Direktfahrten zum Wunschtermin kalkulieren wir individuell.

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Umzug Hamburg → Schweiz – Beiladung ab 999 €*

* Die Einstiegspreise gelten für Beiladungen auf bereits geplanten Touren. Den Transportzeitraum legen wir fest. Direktfahrten zum Wunschtermin kalkulieren wir individuell.

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Checkliste für Ihren Umzug in die Schweiz

Ein Umzug von Hamburg in die Schweiz erfordert mehr Vorbereitung als ein Umzug innerhalb Deutschlands – vor allem wegen der Zollformalitäten, der Aufenthaltsbewilligung und der Übersiedlungsgut-Anmeldung. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick über alle wichtigen Schritte: von der ersten Planung bis zur Anmeldung in der Schweiz.

Was rechtlich gilt (Stand: September 2026 — Quellen: bazg.admin.ch, ch.ch, sem.admin.ch, bag.admin.ch, zoll.de): Die Zollregeln, Fristen und Bewilligungen auf dieser Seite haben wir gegen die amtlichen Quellen geprüft.

Disclaimer: Vorschriften ändern sich, vor dem Umzug bitte bei der zuständigen Behörde (BAZG, Wohngemeinde, kantonales Migrationsamt, Straßenverkehrsamt) verifizieren.


3 Monate vorher

Grundlagen klären

  • Informieren Sie sich über die Kantone, Lebenshaltungskosten und Sprachregionen der Schweiz. Deutschschweiz, Romandie oder Tessin – die Unterschiede sind erheblich. In der Deutschschweiz wird Schweizerdeutsch gesprochen, amtliche Dokumente sind auf Hochdeutsch.
  • Visum und Aufenthaltsbewilligung klären: EU-Bürger brauchen kein Visum. Bei Aufenthalten über 3 Monate benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung:
    • Bewilligung B – Für Arbeitnehmer mit unbefristetem oder mindestens einjährigem Arbeitsvertrag. Gültig 5 Jahre, verlängerbar.
    • Bewilligung L – Für Arbeitsverhältnisse zwischen 3 Monaten und einem Jahr.
    • Bewilligung C – Niederlassungsbewilligung nach 5 oder 10 Jahren; deutsche Staatsangehörige erhalten sie in der Regel nach 5 Jahren ordnungsgemäßem Aufenthalt. Als EU-Bürger beantragen Sie die Bewilligung selbst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, vor Beginn der Arbeit – mit Ausweis und Arbeitsvertrag. Nur für Drittstaatsangehörige stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der kantonalen Behörde.
  • Wohnungssuche starten: Der Schweizer Wohnungsmarkt ist umkämpft, besonders in Zürich, Genf und Bern. Wichtige Portale: Homegate, Comparis und ImmoScout24. Besichtigen Sie Wohnungen persönlich – Schweizer Vermieter erwarten das.
  • Umzugsunternehmen beauftragen: Holen Sie frühzeitig ein Angebot ein, damit Ihr Wunschtermin verfügbar ist. Für einen Schweiz-Umzug brauchen Sie ein Unternehmen mit Zollerfahrung.
  • Jobsituation klären: Halten Sie Lebenslauf, Zeugnisse und Diplome bereit. In der Schweiz werden Arbeitszeugnisse besonders genau gelesen.

Krankenversicherung recherchieren

In der Schweiz ist eine obligatorische Grundversicherung (KVG) Pflicht für alle Einwohner. Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme abgeschlossen werden und gilt bei rechtzeitigem Abschluss rückwirkend ab dem Zuzug – die Prämien zahlen Sie dann ebenfalls rückwirkend. Die gesetzliche Grundversicherung ist bei allen Kassen gleich – die Prämien unterscheiden sich aber je nach Kanton, Franchise und Modell erheblich. Vergleichen Sie Angebote auf Comparis, Priminfo oder direkt bei Kassen wie CSS, Helsana, KPT oder Swica.

Achtung: Ihre deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) endet in der Regel mit dem Wegzug aus Deutschland. Klären Sie das Ende mit Ihrer Kasse und planen Sie den Übergang sorgfältig.


2 Monate vorher

Übersiedlungsgut vorbereiten

Ihr gesamter Hausrat muss beim Schweizer Zoll als Übersiedlungsgut angemeldet werden. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, deshalb gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Die gute Nachricht: Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ist Ihr Hausrat zollfrei (Artikel 14 Zollverordnung, SR 631.01), wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Wohnsitzverlegung – Sie verlegen Ihren Wohnsitz in die Schweiz
  • Mindestens 6 Monate benutzt – Sie haben die Gegenstände vor dem Umzug mindestens ein halbes Jahr persönlich benutzt
  • Eigengebrauch – Das Übersiedlungsgut ist zur eigenen Weiterbenutzung in der Schweiz bestimmt
  • Einfuhrfrist 2 Jahre – Der Import muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug erfolgen, spätestens innerhalb von 2 Jahren nach der Wohnsitzverlegung

Für Neuwaren (weniger als 6 Monate benutzt) gilt die Befreiung nicht. Seit 2024 erhebt die Schweiz keine Zölle mehr auf Industriegüter; im Regelfall fällt die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8,1 % an. Legen Sie die Kaufbelege bereit – das erleichtert die Verzollung.

Inventarliste erstellen

Listen Sie Ihren gesamten Hausrat auf – diese Liste braucht der Zoll. Laut BAZG gilt:

  • Kartons dürfen global aufgeführt werden (z. B. „12 Kartons Kleidung“)
  • Möbel, Wertgegenstände und größere Geräte gesondert und detaillierter aufführen
  • Alkohol, Waffen und andere Waren mit Einfuhrbeschränkungen ebenfalls gesondert aufführen
  • Gewicht und Wert dürfen geschätzt werden
  • Gegenstände, die die 6-Monats-Regel nicht erfüllen, am Schluss als „zu verzollende Waren“ mit Warenwert aufführen

Die Liste kann auf normalem Papier erstellt werden. Wir helfen Ihnen beim Erstellen.

Inventarliste – Beispiel-Auszug

So sieht eine korrekte Inventarliste für den Schweizer Zoll aus (Auszug aus einem realen Fuhrmann-Umzug):

Pos.GegenstandAnzahlZeitwert (€)Gewicht (kg)
1Kleiderschrank, Eiche, 4-türig1800120
2Doppelbett mit Lattenrost und Matratze160080
3Sofa, 3-Sitzer, Stoff grau195065
4Esstisch und 6 Stühle1 Set1.20090
5Kühl-Gefrier-Kombination135070
6Kartons mit Kleidung (markiert “K1–K12”)12600180
7Kartons mit Büchern (markiert “B1–B8”)8800240
8Antiker Sekretär, Kirschholz, ca. 192014.50080
9Klavier, Yamaha U1 (Bj. 2018)16.500220
10Kartons Hausrat, sonstig251.500320
Summe17.8001.465

Wichtig:

  • Möbel und Wertgegenstände wie das Klavier (Position 9) stehen einzeln auf der Liste – eine Sammelangabe wie „diverse Möbel“ reicht dafür nicht
  • Kartons dürfen global aufgeführt werden; eine Nummerierung (K1–K12) hilft bei einer Kontrolle
  • Zeitwert und Gewicht sind Schätzungen – der Versicherungswert kann als Anhaltspunkt dienen

Alkohol im Umzugsgut

Alkoholische Getränke können als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden – aber nur bis zu diesen Höchstmengen (Artikel 14 Zollverordnung):

  • 200 Liter Getränke bis 25 Vol.-% (Wein, Bier, Schaumwein)
  • 12 Liter Getränke über 25 Vol.-% (Spirituosen)

Alkohol gehört gesondert und detailliert auf die Inventarliste. Mengen über den Höchstmengen werden verzollt und versteuert. Für größere Privat-Bestände klären Sie die Einfuhr am besten vorab direkt beim BAZG.


4 Wochen vorher

Zolldokumente vorbereiten

  • Formular 18.44 vorbereiten: Das offizielle Formular des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut. Sie können es direkt auf der BAZG-Website herunterladen. Wir füllen es gemeinsam mit Ihnen aus.
  • Formular 18.44 im Doppel vorlegen: Ein ausgedrucktes oder kopiertes Formular ist erlaubt, muss aber Ihre Originalunterschrift tragen – eine mitkopierte Unterschrift genügt nicht. Unterschreiben Sie am besten so wie in Ihrem Ausweis.
  • Ausweispapiere prüfen: Personalausweis oder Reisepass müssen gültig sein.
  • Nachsendungen planen: Möchten Sie Teile Ihres Umzugsguts später nachsenden? Dann müssen diese bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste deklariert werden. Die Nachsendung ist spätestens innerhalb von 2 Jahren nach der Wohnsitzverlegung möglich. Nicht angemeldete Nachsendungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen noch abgabenfrei behandelt.

Das Formular 18.44 im Detail

Das Formular 18.44 ist der zentrale Antrag für die zollfreie Einfuhr Ihres Hausrats. Es enthält folgende Angaben:

  • Personalien – Name, Geburtsdatum, aktuelle und zukünftige Adresse
  • Art der Übersiedlung – Wohnsitzverlegung in die Schweiz, Rückkehr nach Auslandaufenthalt oder Ausstattung einer Zweitwohnung
  • Datum der Wohnsitzverlegung – sollte zu Ihren Nachweisen (z. B. Abmeldebescheinigung) passen
  • Fahrzeuge – Art, Marke, Typ und Fahrgestellnummer, falls Sie ein Fahrzeug einführen
  • Angaben zur Sendung – Anzahl Packstücke, Gewicht und geschätzter Gesamtwert in CHF; ggf. ungefähres Datum der Nachsendung
  • Erklärung – Dass Sie die Gegenstände mindestens 6 Monate benutzt haben und selbst weiter benutzen

Häufige Fehler, die die Abfertigung verzögern:

  • Originalunterschrift fehlt
  • Möbel oder Wertgegenstände nur pauschal statt einzeln aufgeführt
  • Nachsendungen nicht bei der ersten Einfuhr angemeldet
  • Nachweis der Wohnsitzverlegung fehlt (z. B. Abmeldebescheinigung oder Mietvertrag)

Benötigte Dokumente (Übersicht)

  1. Formular 18.44 – Antrag auf Zollbefreiung für Übersiedlungsgut, im Doppel mit Originalunterschrift
  2. Inventarliste – Aufstellung der Gegenstände (Möbel und Wertgegenstände einzeln, Kartons global)
  3. Mietvertrag oder Kaufvertrag der neuen Wohnung in der Schweiz
  4. Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  5. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  6. Ausweis (Pass oder Personalausweis); Drittstaatsangehörige zusätzlich das Schweizer Aufenthaltspapier

Arbeitsvertrag und Abmeldebescheinigung kann der Zoll zusätzlich verlangen, um die Wohnsitzverlegung zu prüfen.

EU-Bürger vs. Drittstaatsangehörige

Für EU-/EFTA-Bürger (Deutschland, Österreich etc.) ist die Einfuhr von Übersiedlungsgut vergleichsweise unkompliziert: Sie müssen dem Zoll keine Aufenthaltsbewilligung vorlegen, sondern weisen die Wohnsitzverlegung mit anderen Unterlagen nach (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung).

Für Drittstaatsangehörige (z. B. Nicht-EU-Bürger, die von Deutschland in die Schweiz ziehen) gelten strengere Regeln:

  • Visum kann erforderlich sein (je nach Nationalität)
  • Aufenthaltsbewilligung – den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber bei der kantonalen Behörde, vor der Einreise
  • Die Zollabfertigung verlangt zusätzlich das Schweizer Aufenthaltspapier (Formular 18.44, Ziffer 2b)

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger umziehen, informieren Sie uns frühzeitig – wir klären die Anforderungen für Ihren spezifischen Fall.

Zollstellen auf der Route Hamburg – Schweiz

Je nach Zielort in der Schweiz nutzen wir unterschiedliche Grenzübergänge:

GrenzübergangFür ZielorteÖffnungszeiten (Übersiedlungsgut)
Basel/Weil am RheinZürich, Bern, Luzern, BaselMo–Fr, größte Kapazität
Schaffhausen/ThayngenOstschweiz (St. Gallen, Thurgau)Mo–Fr, kürzere Wartezeiten
Konstanz/KreuzlingenBodensee-Region, ThurgauMo–Fr, kleine Zollstelle
Genf/BardonnexGenf, Lausanne (Route über Frankreich)Mo–Fr

Wir wählen den Grenzübergang, der für Ihren Zielort am schnellsten ist, und stimmen den Termin mit den Öffnungszeiten der Zollstelle ab.

Fahrzeug vorbereiten (falls Sie ein Auto mitnehmen)

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zusammenstellen
  • TÜV-Bericht bereithalten
  • Das Auto muss bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden – mit dem Fahrzeugausweis; wird es getrennt vom Hausrat eingeführt, als Nachsendung bei der ersten Einfuhr anmelden
  • Schweizer Zulassung beim kantonalen Straßenverkehrsamt spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung
  • Gegebenenfalls MFK (Motorfahrzeugkontrolle, Schweizer TÜV-Äquivalent) erforderlich

1–3 Wochen vorher

Abmeldung und Formalitäten

  • Abmeldung bei der Gemeinde in Deutschland: frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Bundesmeldegesetz). Die Abmeldebescheinigung dient dem Zoll als Nachweis der Wohnsitzverlegung.
  • Halteverbotszone beantragen: Wir übernehmen das in Hamburg und am Zielort in der Schweiz.
  • Umzugstermin prüfen: Der Grenzübertritt muss an einem Werktag stattfinden – Übersiedlungsgut wird grundsätzlich nur Montag bis Freitag abgefertigt. Am Grenzübergang Basel rechnen Sie mit 2 bis 4 Stunden Wartezeit.
  • Strom, Gas, Internet kündigen bzw. ummelden.
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten (läuft auch ins Ausland).
  • Bankverbindung klären: Viele Schweizer Vermieter verlangen eine Schweizer Bankverbindung für die Mietkaution. Eröffnen Sie ein Konto bei UBS, einer Kantonalbank wie der ZKB oder einer anderen Schweizer Bank.
  • Steckdosenadapter besorgen: In der Schweiz gilt Typ J (dreipolig), nicht der deutsche Schuko-Stecker.

Am Umzugstag

  • Alle Zolldokumente griffbereit haben: Formular 18.44 (im Doppel, original unterschrieben), Inventarliste, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Abmeldebescheinigung.
  • Ausweis und Vollmacht (falls Sie nicht persönlich am Grenzübergang dabei sind). Entweder begleiten Sie den Umzug zum Grenzübergang, oder Sie erteilen uns eine Vollmacht für die Zollabwicklung.
  • Fahrzeug bei der Einfuhr beim Zoll anmelden, falls Sie ein Auto mitbringen – oder bei der ersten Einfuhr als Nachsendung anmelden.
  • Waschmaschine prüfen: Viele Schweizer Mietwohnungen haben eine gemeinschaftliche Waschküche im Keller mit festen Waschtagen – fragen Sie beim Vermieter nach, ob sich der Transport Ihrer Waschmaschine lohnt.
  • “Blaue Zone”-Parkbewilligung: In Schweizer Städten benötigen Sie für längeres Parken in blauen Zonen eine Tagesbewilligung (Preis je nach Gemeinde). Wir kümmern uns um die Parkgenehmigungen am Zielort.
  • Bargeld in CHF mitnehmen: Für die ersten Tage in der Schweiz (Parkgebühren, Vignette, Einkäufe).

Nach der Ankunft in der Schweiz

Innerhalb von 14 Tagen

  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde – vor Beginn Ihrer Arbeit. Bringen Sie mit: Reisepass oder Personalausweis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Passfoto. Sie erhalten eine Aufenthaltsbestätigung, die Sie für viele weitere Anmeldungen brauchen.

Innerhalb von 3 Monaten

  • Krankenversicherung abschließen: Obligatorische Grundversicherung (KVG) bei einer Schweizer Krankenkasse. Bei Abschluss innerhalb der 3 Monate gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Zuzug. Vergleichen Sie Prämien auf Comparis oder Priminfo.
  • Bankkonto eröffnen: Für Gehalt, Miete und Alltagsausgaben in CHF. Die meisten Arbeitgeber überweisen auf ein Schweizer Konto.

Innerhalb von 12 Monaten

  • Führerschein umschreiben lassen: Den deutschen Führerschein können Sie 12 Monate ab Einreise nutzen. Danach müssen Sie ihn beim kantonalen Straßenverkehrsamt in einen Schweizer Ausweis umtauschen. In der Regel ist keine erneute Prüfung nötig.
  • Fahrzeug ummelden: Schweizer Zulassung beim kantonalen Straßenverkehrsamt spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung. Gegebenenfalls MFK (Motorfahrzeugkontrolle) erforderlich.

Weitere Aufgaben

  • Aufenthaltsbewilligung im Blick behalten: Als EU-Bürger haben Sie sie bei der Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde beantragt; bei Drittstaatsangehörigen läuft das Verfahren über den Arbeitgeber und die kantonale Behörde.
  • Steuern: In der Schweiz gibt es Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern. Als Arbeitnehmer mit Bewilligung B werden Sie in der Regel an der Quelle besteuert (Quellensteuer). Informieren Sie sich über die Steuersätze Ihres Kantons.
  • SBB-Halbtax (optional): Das Halbtax-Abo der Schweizer Bundesbahnen halbiert oder reduziert viele Fahrpreise im öffentlichen Verkehr. Für 190 CHF im ersten Jahr (Erwachsene) lohnt es sich ab wenigen Fahrten.
  • Serafe-Medienabgabe: Die Schweizer Radio- und Fernsehabgabe (335 CHF/Jahr für Privathaushalte) wird automatisch pro Haushalt erhoben.

Gut zu wissen

Das Formular 18.44 verlangt der Zoll im Doppel – beide Exemplare mit Ihrer Originalunterschrift. Wir prüfen vor dem Umzugstag, ob alle Dokumente korrekt und vollständig sind. Bei Fragen rufen Sie uns an: 040 / 648 566 69.

Weitere Informationen

Tipp von Adam Fuhrmann

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich persönlich an unter 040 / 648 566 69 oder nutzen Sie unseren Online-Umzugsrechner für ein kostenloses Festpreisangebot. Seit 2007 helfe ich Hamburger Familien bei ihrem Umzug – persönlich und zum garantierten Festpreis.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mit der Umzugsplanung für die Schweiz beginnen?
Starten Sie mindestens 3 Monate vor dem Umzugstermin. Die Wohnungssuche in der Schweiz ist oft langwierig, und manche Dokumente (Aufenthaltsbewilligung, Abmeldung) haben feste Fristen. Je früher Sie beginnen, desto entspannter wird der Umzug.
Brauche ich ein Visum für die Schweiz?
EU-Bürger benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Wer länger als 3 Monate in der Schweiz arbeitet, braucht eine Aufenthaltsbewilligung (B bei einer Anstellung ab einem Jahr oder unbefristet, L bei 3 Monaten bis einem Jahr). Als EU-Bürger beantragen Sie sie selbst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, vor Beginn der Arbeit – mit Ausweis und Arbeitsvertrag.
Welche Dokumente brauche ich für den Zoll?
Formular 18.44 (Übersiedlungsgut, im Doppel mit Originalunterschrift), Inventarliste und den Nachweis der Wohnsitzverlegung – als EU-Bürger z. B. Mietvertrag der Schweizer Wohnung, Arbeitsvertrag und Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Wir bereiten alle Dokumente für Sie vor.
Was ist Übersiedlungsgut?
Übersiedlungsgut umfasst alles, was Sie bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel in die Schweiz mitnehmen: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, persönliche Gegenstände und auch Ihr Auto. Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr ist, dass Sie die Gegenstände mindestens 6 Monate persönlich benutzt haben und sie in der Schweiz weiter benutzen.
Was muss ich nach der Ankunft in der Schweiz erledigen?
Innerhalb von 14 Tagen: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Innerhalb von 3 Monaten: Schweizer Krankenversicherung abschließen. Falls Sie ein Auto mitbringen: Schweizer Zulassung spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung beim kantonalen Straßenverkehrsamt. Führerschein innerhalb von 12 Monaten umschreiben lassen.
Kann der Umzug in die Schweiz am Wochenende stattfinden?
Übersiedlungsgut wird grundsätzlich nur Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten für Handelswaren abgefertigt (an einigen großen Zollstellen auch Samstagvormittag). Für LKW über 3,5 t gilt zudem ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie ein Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr. Wir planen Ihren Termin daher immer unter der Woche.
Was darf ich nicht zollfrei einführen?
Gegenstände, die Sie weniger als 6 Monate benutzt haben, sind nicht befreit. Seit 2024 erhebt die Schweiz keine Zölle mehr auf Industriegüter; für Möbel und Elektronik fällt im Regelfall die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8,1 % an. Für Alkohol gelten als Übersiedlungsgut abgabenfreie Höchstmengen von 200 Litern bis 25 Vol.-% und 12 Litern über 25 Vol.-%; er gehört gesondert auf die Inventarliste.
Muss ich persönlich am Zoll erscheinen?
Sie können entweder persönlich am Grenzübergang dabei sein oder uns eine Vollmacht erteilen. Mit der Vollmacht wickeln wir die Zollformalitäten komplett für Sie ab. Ein Auto muss bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden; wird es getrennt vom Hausrat eingeführt, melden Sie es schon bei der ersten Einfuhr als Nachsendung an.
Wie detailliert muss die Inventarliste sein?
Für Kartons genügen laut BAZG globale Angaben (z. B. '12 Kartons Kleidung'). Möbel, Wertgegenstände, größere Geräte sowie Waren mit Einfuhrbeschränkungen wie Alkohol oder Waffen müssen gesondert und detaillierter aufgeführt werden. Gewicht und Wert dürfen Sie schätzen. Gegenstände, die die 6-Monats-Regel nicht erfüllen, kommen am Schluss als 'zu verzollende Waren' mit Warenwert auf die Liste. Ein Beispiel-Auszug findet sich in der Checkliste oben.
Können wir auch von der Schweiz zurück nach Deutschland umziehen?
Ja. Bei der Ausfuhr aus der Schweiz genügt eine Inventarliste mit Ihren Adressen. Abgabenfrei nach Deutschland einführen können Sie Ihren Hausrat als Übersiedlungsgut, wenn Sie mindestens 12 Monate außerhalb der EU gewohnt und die Gegenstände mindestens 6 Monate benutzt haben – angemeldet mit Formular 0350 beim deutschen Zoll, innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug. Das Formular 18.44 entfällt. Wir organisieren die Tour ab den meisten Schweizer Großstädten zurück nach Hamburg oder in andere deutsche Städte – fragen Sie nach dem nächsten Beiladungstermin auf der Rückrichtung.

Weitere internationale Routen

* Die Einstiegspreise gelten für Beiladungen auf bereits geplanten Touren. Den Transportzeitraum legen wir fest. Direktfahrten zum Wunschtermin kalkulieren wir individuell.

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