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Fuhrmann Umzüge
Checkliste für den Umzug in die Schweiz
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Checkliste für den Umzug in die Schweiz

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Checkliste für Ihren Umzug in die Schweiz

Ein Umzug von Hamburg in die Schweiz erfordert mehr Vorbereitung als ein Umzug innerhalb Deutschlands – vor allem wegen der Zollformalitäten, der Aufenthaltsbewilligung und der Übersiedlungsgut-Anmeldung. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick über alle wichtigen Schritte: von der ersten Planung bis zur Anmeldung in der Schweiz.


3 Monate vorher

Grundlagen klären

  • Informieren Sie sich über die Kantone, Lebenshaltungskosten und Sprachregionen der Schweiz. Deutschschweiz, Romandie oder Tessin – die Unterschiede sind erheblich. In der Deutschschweiz wird Schweizerdeutsch gesprochen, amtliche Dokumente sind auf Hochdeutsch.
  • Visum und Aufenthaltsbewilligung klären: EU-Bürger brauchen kein Visum. Bei Aufenthalten über 3 Monate benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung:
    • Bewilligung B – Für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag über 1 Jahr. Gültig 5 Jahre, verlängerbar.
    • Bewilligung L – Für kurzfristige Aufenthalte (unter 1 Jahr) oder befristete Arbeitsverträge.
    • Bewilligung C – Niederlassungsbewilligung nach 5 oder 10 Jahren (je nach Nationalität und Kanton). Den Antrag stellt in der Regel Ihr Schweizer Arbeitgeber bei der kantonalen Migrationsbehörde.
  • Wohnungssuche starten: Der Schweizer Wohnungsmarkt ist umkämpft, besonders in Zürich, Genf und Bern. Wichtige Portale: Homegate, Comparis und ImmoScout24. Besichtigen Sie Wohnungen persönlich – Schweizer Vermieter erwarten das.
  • Umzugsunternehmen beauftragen: Holen Sie frühzeitig ein Angebot ein, damit Ihr Wunschtermin verfügbar ist. Für einen Schweiz-Umzug brauchen Sie ein Unternehmen mit Zollerfahrung.
  • Jobsituation klären: Halten Sie Lebenslauf, Zeugnisse und Diplome bereit. In der Schweiz werden Arbeitszeugnisse besonders genau gelesen.

Krankenversicherung recherchieren

In der Schweiz ist eine obligatorische Grundversicherung (KVG) Pflicht für alle Einwohner. Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise abgeschlossen werden und gilt rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung. Die gesetzliche Grundversicherung ist bei allen Kassen gleich – die Prämien unterscheiden sich aber je nach Kanton, Franchise und Modell erheblich. Vergleichen Sie Angebote auf Comparis, Priminfo oder direkt bei Kassen wie CSS, Helsana, KPT oder Swica.

Achtung: Ihre deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) endet in der Regel mit der Abmeldung aus Deutschland. Eine Lücke ist nicht erlaubt – planen Sie den Übergang sorgfältig.


2 Monate vorher

Übersiedlungsgut vorbereiten

Ihr gesamter Hausrat muss beim Schweizer Zoll als Übersiedlungsgut angemeldet werden. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, deshalb gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Die gute Nachricht: Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ist Ihr Hausrat zollfrei, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Dauerhafter Wohnsitzwechsel – Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz
  • Mindestbesitzdauer 6 Monate – Alle Gegenstände müssen mindestens ein halbes Jahr in Ihrem Besitz sein
  • Eigengebrauch – Das Übersiedlungsgut darf in der Schweiz nicht verkauft oder verschenkt werden
  • Einfuhrfrist 2 Jahre – Der Import muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Umzug erfolgen

Für Neuwaren (unter 6 Monate alt) fallen Zollgebühren und Schweizer Mehrwertsteuer (7,7 % bzw. 8,1 %) an. Legen Sie die Kaufbelege bereit.

Inventarliste erstellen

Listen Sie Ihren gesamten Hausrat auf – diese Liste braucht der Zoll. Die Inventarliste muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung jedes Gegenstands
  • Ungefährer Wert in Euro
  • Ungefähres Gewicht
  • Wertvolle Einzelstücke über 5.000 € gesondert mit Zeitwert aufführen

Die Liste kann auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst werden. Wir helfen Ihnen beim Erstellen.

Alkohol-Freimenge – nur bei Eigenimport

Wichtig: Die zollfreie Einfuhr von Alkohol als Übersiedlungsgut gilt ausschließlich bei privatem Transport im eigenen Fahrzeug. In diesem Fall dürfen Sie pro Person einführen:

  • 200 Liter Wein oder Bier
  • 12 Liter Spirituosen

Bei einem Umzug mit einer Spedition (auch mit Fuhrmann) darf kein Alkohol auf der Inventarliste als Übersiedlungsgut aufgeführt werden. Der Schweizer Zoll unterscheidet strikt zwischen Eigenimport im PKW und gewerblichem Transport. Alkohol, der über eine Spedition eingeführt wird, unterliegt der regulären Verzollung und Besteuerung.

Wenn Sie Wein, Bier oder Spirituosen mitnehmen möchten, transportieren Sie diese selbst in Ihrem eigenen Fahrzeug und führen Sie sie separat am Grenzübergang ein.


4 Wochen vorher

Zolldokumente vorbereiten

  • Formular 18.44 vorbereiten: Das offizielle Formular der Eidgenössischen Zollverwaltung (BAZG) für die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut. Sie können es direkt auf der BAZG-Website herunterladen. Wir füllen es gemeinsam mit Ihnen aus.
  • Alle Dokumente dreifach kopieren: Jede Seite muss Ihre Originalunterschrift tragen, in derselben Schreibweise wie im Ausweis. Verwenden Sie nur eine Stiftfarbe (blau oder schwarz). Kopien mit aufkopierter Unterschrift werden nicht akzeptiert.
  • Ausweispapiere prüfen: Personalausweis oder Reisepass müssen gültig sein.
  • Nachsendungen planen: Möchten Sie Teile Ihres Umzugsguts später nachsenden? Dann müssen diese bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste deklariert werden. Die Nachsendung ist bis zu 2 Jahre nach dem Umzug möglich. Ohne vorherige Anmeldung fallen reguläre Zollgebühren an.

Das Formular 18.44 im Detail

Das Formular 18.44 ist der zentrale Antrag für die zollfreie Einfuhr Ihres Hausrats. Es enthält folgende Angaben:

  • Personalien – Name, Geburtsdatum, aktuelle und zukünftige Adresse
  • Grund der Übersiedlung – Arbeitsstelle, Familienzusammenführung, Ruhestand etc.
  • Datum des Wohnsitzwechsels – Muss mit der Abmeldebescheinigung übereinstimmen
  • Verweis auf die Inventarliste – Anzahl der Seiten und Gesamtwert
  • Erklärung – Dass die Gegenstände mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz sind und zum persönlichen Gebrauch bestimmt

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen:

  • Unterschrift fehlt auf einer Seite
  • Unterschrift weicht vom Ausweis ab (z. B. Vorname abgekürzt)
  • Inventarliste zu pauschal (“diverse Küchenutensilien” statt Einzelaufstellung)
  • Abmeldebescheinigung fehlt oder ist älter als 3 Monate

Benötigte Dokumente (Übersicht)

  1. Formular 18.44 – Antrag auf Zollbefreiung für Übersiedlungsgut
  2. Inventarliste – Detaillierte Aufstellung aller Gegenstände mit Wert und Gewicht
  3. Mietvertrag der neuen Wohnung in der Schweiz
  4. Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  5. Abmeldebescheinigung aus Deutschland (frühestens 3 Wochen vor Umzug)
  6. Ausweiskopie mit Originalunterschrift auf jeder Seite

Alle Dokumente dreifach, auf jeder Seite original unterschrieben.

EU-Bürger vs. Drittstaatsangehörige

Für EU-/EFTA-Bürger (Deutschland, Österreich etc.) ist die Einfuhr von Übersiedlungsgut vergleichsweise unkompliziert: Sie benötigen lediglich die oben genannten Dokumente und eine Aufenthaltsbewilligung.

Für Drittstaatsangehörige (z. B. Nicht-EU-Bürger, die von Deutschland in die Schweiz ziehen) gelten strengere Regeln:

  • Visum kann erforderlich sein (je nach Nationalität)
  • Aufenthaltsbewilligung muss vor der Einreise genehmigt sein (kein Antrag bei Einreise möglich)
  • Die Zollabfertigung kann aufwendiger sein, da zusätzliche Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt verlangt werden
  • Bei der Inventarliste werden Wertgegenstände über 5.000 CHF besonders geprüft

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger umziehen, informieren Sie uns frühzeitig – wir klären die Anforderungen für Ihren spezifischen Fall.

Zollstellen auf der Route Hamburg – Schweiz

Je nach Zielort in der Schweiz nutzen wir unterschiedliche Grenzübergänge:

GrenzübergangFür ZielorteÖffnungszeiten (Übersiedlungsgut)
Basel/Weil am RheinZürich, Bern, Luzern, BaselMo–Fr, größte Kapazität
Schaffhausen/ThayngenOstschweiz (St. Gallen, Thurgau)Mo–Fr, kürzere Wartezeiten
Konstanz/KreuzlingenBodensee-Region, ThurgauMo–Fr, kleine Zollstelle
Genf/BardonnexGenf, Lausanne (Route über Frankreich)Mo–Fr

Wir wählen den Grenzübergang, der für Ihren Zielort am schnellsten ist, und stimmen den Termin mit den Öffnungszeiten der Zollstelle ab.

Fahrzeug vorbereiten (falls Sie ein Auto mitnehmen)

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zusammenstellen
  • TÜV-Bericht bereithalten
  • Das Auto muss persönlich am Grenzübergang vorgeführt werden
  • Ummeldung beim kantonalen Straßenverkehrsamt innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft
  • Gegebenenfalls MFK (Motorfahrzeugkontrolle, Schweizer TÜV-Äquivalent) erforderlich

1–3 Wochen vorher

Abmeldung und Formalitäten

  • Abmeldung bei der Gemeinde in Deutschland: Frühestens 3 Wochen vor dem Umzug, spätestens am Auszugstag. Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie für den Zoll.
  • Halteverbotszone beantragen: Wir übernehmen das in Hamburg und am Zielort in der Schweiz.
  • Umzugstermin prüfen: Der Umzug muss an einem Werktag (Mo–Fr) stattfinden – die Schweizer Zollabfertigung ist am Wochenende geschlossen. Am Grenzübergang Basel rechnen Sie mit 2 bis 4 Stunden Wartezeit.
  • Strom, Gas, Internet kündigen bzw. ummelden.
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten (läuft auch ins Ausland).
  • Bankverbindung klären: Viele Schweizer Vermieter verlangen eine Schweizer Bankverbindung für die Mietkaution. Eröffnen Sie ein Konto bei UBS, Credit Suisse, ZKB oder einer Kantonalbank.
  • Steckdosenadapter besorgen: In der Schweiz gilt Typ J (dreipolig), nicht der deutsche Schuko-Stecker.

Am Umzugstag

  • Alle Zolldokumente griffbereit haben: Formular 18.44, Inventarliste, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Abmeldebescheinigung – alles dreifach, auf jeder Seite unterschrieben.
  • Ausweis und Vollmacht (falls Sie nicht persönlich am Grenzübergang dabei sind). Entweder begleiten Sie den Umzug zum Grenzübergang, oder Sie erteilen uns eine Vollmacht für die Zollabwicklung.
  • Fahrzeug zum Grenzübergang fahren, falls Sie ein Auto einführen – der Zoll muss es sehen.
  • Waschmaschine prüfen: Viele Schweizer Mietwohnungen haben eine gemeinschaftliche Waschküche im Keller mit festen Waschtagen – fragen Sie beim Vermieter nach, ob sich der Transport Ihrer Waschmaschine lohnt.
  • “Blaue Zone”-Parkbewilligung: In Schweizer Städten benötigen Sie für das Parken in blauen Zonen eine Tagesbewilligung (ca. 15 CHF). Wir kümmern uns um die Parkgenehmigungen am Zielort.
  • Bargeld in CHF mitnehmen: Für die ersten Tage in der Schweiz (Parkgebühren, Vignette, Einkäufe).

Nach der Ankunft in der Schweiz

Innerhalb von 14 Tagen

  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Bringen Sie mit: Reisepass oder Personalausweis, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Passfoto. Sie erhalten eine Aufenthaltsbestätigung, die Sie für viele weitere Anmeldungen brauchen.

Innerhalb von 3 Monaten

  • Krankenversicherung abschließen: Obligatorische Grundversicherung (KVG) bei einer Schweizer Krankenkasse. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung. Vergleichen Sie Prämien auf Comparis oder Priminfo.
  • Bankkonto eröffnen: Für Gehalt, Miete und Alltagsausgaben in CHF. Die meisten Arbeitgeber überweisen auf ein Schweizer Konto.

Innerhalb von 12 Monaten

  • Führerschein umschreiben lassen: Den deutschen Führerschein können Sie 12 Monate ab Einreise nutzen. Danach müssen Sie ihn beim kantonalen Straßenverkehrsamt in einen Schweizer Ausweis umtauschen. In der Regel ist keine erneute Prüfung nötig.
  • Fahrzeug ummelden: Beim kantonalen Straßenverkehrsamt innerhalb von 14 Tagen. Gegebenenfalls MFK (Motorfahrzeugkontrolle) erforderlich.

Weitere Aufgaben

  • Aufenthaltsbewilligung beantragen bzw. abholen: Falls Ihr Arbeitgeber den Antrag gestellt hat, erhalten Sie Post von der kantonalen Migrationsbehörde.
  • Steuern: In der Schweiz gibt es Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern. Als Arbeitnehmer mit Bewilligung B werden Sie in der Regel an der Quelle besteuert (Quellensteuer). Informieren Sie sich über die Steuersätze Ihres Kantons.
  • SBB-Halbtax (optional): Das Halbtax-Abo der Schweizer Bundesbahnen halbiert alle Fahrpreise im öffentlichen Verkehr. Für 185 CHF/Jahr lohnt es sich ab wenigen Fahrten.
  • Serafe-Medienabgabe: Die Schweizer Radio- und Fernsehgebühr (365 CHF/Jahr) wird automatisch per Haushalt erhoben.

Gut zu wissen

Alle Zollunterlagen brauchen wir dreifach – und jede Seite muss Ihre Originalunterschrift tragen, in derselben Schreibweise wie im Ausweis. Verwenden Sie nur eine Stiftfarbe. Wir prüfen vor dem Umzugstag, ob alle Dokumente korrekt und vollständig sind. Bei Fragen rufen Sie uns an: 040 / 648 566 69.

Weitere Informationen

Tipp von Adam Fuhrmann

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich persönlich an unter 040 / 648 566 69 oder nutzen Sie unseren Online-Umzugsrechner für ein kostenloses Festpreisangebot. Seit 2007 helfe ich Hamburger Familien bei ihrem Umzug – persönlich und zum garantierten Festpreis.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mit der Umzugsplanung für die Schweiz beginnen?
Starten Sie mindestens 3 Monate vor dem Umzugstermin. Die Wohnungssuche in der Schweiz ist oft langwierig, und manche Dokumente (Aufenthaltsbewilligung, Abmeldung) haben feste Fristen. Je früher Sie beginnen, desto entspannter wird der Umzug.
Brauche ich ein Visum für die Schweiz?
EU-Bürger benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Bei einem Aufenthalt über 3 Monate brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung (B für Arbeitnehmer, L für kurzfristige Aufenthalte). Den Antrag stellt Ihr Schweizer Arbeitgeber oder Sie selbst bei der kantonalen Migrationsbehörde.
Welche Dokumente brauche ich für den Zoll?
Formular 18.44 (Übersiedlungsgut), Inventarliste, Mietvertrag der Schweizer Wohnung, Arbeitsvertrag, Abmeldebescheinigung aus Deutschland und Ausweiskopie. Alles dreifach und auf jeder Seite original unterschrieben. Wir bereiten alle Dokumente für Sie vor.
Was ist Übersiedlungsgut?
Übersiedlungsgut umfasst alles, was Sie bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel in die Schweiz mitnehmen: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, persönliche Gegenstände und auch Ihr Auto. Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr ist, dass die Gegenstände mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz waren.
Was muss ich nach der Ankunft in der Schweiz erledigen?
Innerhalb von 14 Tagen: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Innerhalb von 3 Monaten: Schweizer Krankenversicherung abschließen. Falls Sie ein Auto mitbringen: Ummeldung beim kantonalen Straßenverkehrsamt. Führerschein innerhalb von 12 Monaten umschreiben lassen.
Kann der Umzug in die Schweiz am Wochenende stattfinden?
Die Zollabfertigung an besetzten Schweizer Zollstellen ist nur Montag bis Freitag möglich. Eine Einfuhr am Sonntag ist ausgeschlossen. Zusätzlich gilt in der Schweiz ein striktes Nachtfahrverbot für LKW von 22:00 bis 05:00 Uhr. Wir planen Ihren Termin daher immer unter der Woche.
Was darf ich nicht zollfrei einführen?
Gegenstände, die Sie weniger als 6 Monate besitzen, gelten als Neuwaren und werden verzollt plus 7,7 % bzw. 8,1 % Schweizer Mehrwertsteuer. Bei Alkohol gilt eine Freimenge von 200 Litern Wein/Bier und 12 Litern Spirituosen pro Person – aber nur bei privatem Transport im eigenen Fahrzeug. Bei einem Umzug mit einer Spedition darf kein Alkohol als Übersiedlungsgut deklariert werden.
Muss ich persönlich am Zoll erscheinen?
Sie können entweder persönlich am Grenzübergang dabei sein oder uns eine Vollmacht erteilen. Mit der Vollmacht wickeln wir die Zollformalitäten komplett für Sie ab. Wenn Sie ein Auto einführen, muss dieses allerdings am Grenzübergang vorgeführt werden.

Bereit für Ihren Umzug? Rufen Sie einfach an!

Adam berät Sie persönlich – kostenlos und unverbindlich.