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Fuhrmann Umzüge
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Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über Ihren Umzug mit Fuhrmann wissen müssen – von der Planung über die Kosten bis zur Haftung. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

Umzug & Planung

7 Antworten rund um das Thema

Was ist beim Packen von Umzugskartons zu beachten?
Kartons nie über 20 kg befüllen. Schweres nach unten, Leichtes nach oben. Zerbrechliches wie Geschirr mit Packpapier auspolstern – Zeitungspapier färbt ab.
Was ist beim Möbel-Auseinanderbauen zu beachten?
Prüfen Sie vorher, ob Möbel durch Türen und Treppenhäuser passen. Schubladen und Einlegeböden herausnehmen, Schranktüren abschließen und Schlüssel mit Klebeband befestigen. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Möbelmontage.
Wie sichere ich einen Parkplatz für den Umzugswagen?
Beantragen Sie eine vorübergehende Halteverbotszone. Wir übernehmen das für Sie. Vorlauf: 5 Tage, in der Hamburger Innenstadt 14 Tage.
Wie lange dauert ein Büroumzug in Hamburg?
Kleine Büros bis 10 Arbeitsplätze ziehen wir oft an einem Abend oder Samstag um. Größere Büros mit 15–25 Arbeitsplätzen benötigen ein komplettes Wochenende. Wir planen den Ablauf so, dass Sie montags ohne Verzögerung weiterarbeiten.
Wie lange dauert eine Möbelmontage?
Das hängt von Art und Anzahl der Möbelstücke ab. Ein einzelner Kleiderschrank dauert ca. 30–60 Minuten, ein komplettes Schlafzimmer (Bett, Schrank, Kommoden) etwa 2–3 Stunden. Bei der Terminvereinbarung geben wir Ihnen eine realistische Zeiteinschätzung.
Ist die Online-Besichtigung genauso zuverlässig wie ein Vor-Ort-Termin?
Ja, unsere Erfahrung zeigt, dass wir per Video den Umfang eines Umzugs sehr genau einschätzen können. Wichtig ist, dass Sie alle Räume zeigen – auch Keller, Dachboden und Abstellkammern. Bei besonders großen oder komplizierten Umzügen kommen wir auf Wunsch auch persönlich vorbei.
Brauche ich spezielle Technik für den Video-Termin?
Sie brauchen nur ein Smartphone mit WhatsApp und einer stabilen Internetverbindung (WLAN empfohlen). Wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt per WhatsApp-Videoanruf an – Sie müssen nichts installieren oder einrichten.

Kosten & Preise

5 Antworten rund um das Thema

Können die Umzugskosten vom Arbeitsamt erstattet werden?
Ja. Wenn Sie ALG oder Bürgergeld beziehen und vom Amt zum Umzug aufgefordert werden, übernimmt das Amt alle Kosten – auch Renovierungsarbeiten. Voraussetzung: Der Umzug ist nicht selbst verschuldet. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit dem Leistungsträger ab.
Was braucht Fuhrmann Umzüge von mir für ein Express-Angebot?
Für eine schnelle Einschätzung brauchen wir: Ihre aktuelle Adresse und die Zieladresse, die Wohnungsgröße (Zimmeranzahl oder Quadratmeter), das Stockwerk (mit oder ohne Aufzug) und den gewünschten Umzugstermin. Am schnellsten geht es per Telefon oder WhatsApp-Videocall. So können wir oft noch am selben Tag ein Festpreis-Angebot erstellen.
Kann ich einen Privatumzug steuerlich absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Beruflich veranlasste Umzüge können Sie als Werbungskosten absetzen – die Umzugskostenpauschale 2026 beträgt 964 € für die umziehende Person. Auch bei privaten Umzügen können Sie 20 % der Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, maximal 4.000 € pro Jahr. Bewahren Sie dafür unbedingt die Rechnung von Fuhrmann Umzüge auf.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Seniorenumzug?
Ja, seit dem 01.01.2025 bezuschusst die Pflegekasse Umzugskosten mit bis zu 4.180 € pro Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Wohnumfeldverbesserung). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und dass der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder die selbstständige Lebensführung verbessert. Bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 8.360 € möglich. Wichtig: Der Antrag muss VOR dem Umzug gestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und erstellen den Kostenvoranschlag so, dass die Pflegekasse ihn direkt akzeptiert.
Kann ich die Kosten für einen Seniorenumzug steuerlich absetzen?
Ja, die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt 20 % der Arbeitskosten an – bis zu maximal 4.000 € pro Jahr. Dazu zählen Transport, Ein- und Auspackservice sowie Möbelmontage. Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung aus, die Sie direkt bei Ihrer Steuererklärung einreichen können. Dieser Abzug lässt sich mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren.

Verpackung & Transport

5 Antworten rund um das Thema

Wie werden vertrauliche Akten beim Transport geschützt?
Vertrauliche Unterlagen transportieren wir in versiegelten Archivboxen oder verschlossenen Rollcontainern. Unser Team ist im Umgang mit datenschutzrelevanten Dokumenten geschult. Auf Wunsch können nicht mehr benötigte Akten DSGVO-konform vernichtet werden.
Sind unsere Büromöbel und Geräte beim Transport versichert?
Ja, jeder Büroumzug ist über unsere Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung abgesichert. Das umfasst Mobiliar, IT-Geräte und empfindliche Technik. Bei der Besichtigung besprechen wir den genauen Versicherungsumfang und stellen ihn Ihnen schriftlich bereit.
Transportieren Sie auch Großküchen-Ausstattung?
Ja, wir transportieren Kühlhäuser, Herde, Spülmaschinen, Edelstahltische und andere Gastrogeräte. Schwere Geräte werden mit Spezialequipment bewegt. Bei Einbaugeräten koordinieren wir den Abbau und die Neuinstallation mit Ihrem Küchenplaner.
Warum vermittelt Fuhrmann Umzüge Klaviertransporte an einen Partner?
Ein Klaviertransport erfordert hochspezialisierte Ausrüstung und jahrelange Erfahrung speziell mit Instrumenten. Unser Partner ist genau darauf spezialisiert und verfügt über die passende Ausrüstung, geschultes Fachpersonal und eine Instrumenten-Transportversicherung. So stellen wir sicher, dass Ihr wertvolles Instrument in den besten Händen ist.
Was kostet ein Klaviertransport in Hamburg?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Instrumententyp (Klavier, Flügel oder E-Piano), Stockwerk, Zugangssituation und Transportentfernung. Unser Partner erstellt Ihnen nach einer Besichtigung ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns unter 040 / 648 566 69 – wir stellen den Kontakt her.

Haftung & Versicherung

5 Antworten rund um das Thema

Wer haftet für Schäden beim Umzug?
Grundregel: Wer packt, haftet. Bestimmte Wertsachen und Computer sind auch bei Speditionen nicht automatisch versichert. Sprechen Sie uns für eine Transportversicherung an.
Sind unsere Büromöbel und Geräte beim Transport versichert?
Ja, jeder Büroumzug ist über unsere Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung abgesichert. Das umfasst Mobiliar, IT-Geräte und empfindliche Technik. Bei der Besichtigung besprechen wir den genauen Versicherungsumfang und stellen ihn Ihnen schriftlich bereit.
Kümmern Sie sich auch um Halteverbotszonen vor dem Bürogebäude?
Ja, wir beantragen und organisieren [Halteverbotszonen](/halteverbot-in-hamburg-bestellen/) an beiden Standorten – vor dem alten und dem neuen Büro. So stehen unsere Fahrzeuge direkt vor der Tür und der Umzug läuft zügig.
Sind Klaviere und Flügel während des Transports versichert?
Unser spezialisierter Partner verfügt über eine eigene Instrumenten-Transportversicherung, die Ihr Klavier oder Ihren Flügel während des gesamten Transports absichert. Die genauen Konditionen bespricht der Partner direkt mit Ihnen bei der Angebotserstellung.
Ist mein Umzugsgut beim Kleinumzug versichert?
Ja. Als zugelassenes Umzugsunternehmen haften wir gemäß § 451e HGB für Transportschäden. Für besonders wertvolle Gegenstände empfehlen wir eine zusätzliche Transportversicherung, die wir gerne für Sie abschließen.

Umzugs-Checkliste

Schritt für Schritt zum stressfreien Umzug

Drei Monate vor dem Umzug
  • Lassen Sie sich, wenn möglich Regionalzeitungen mit Immobilienteil zusenden oder beauftragen Sie einen Makler mit der Wohnungssuche.
  • Vereinbaren Sie die ersten Wohnungsbesichtigungen ca. 2 Monate vor dem gewünschten Umzugstermin.
  • Kündigen Sie Ihre bisherige Wohnung und achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag.
  • Sollten Sie Kinder haben, kümmern Sie sich zu diesem Zeitpunkt auch schon um einen Kindergarten- oder Kitaplatz.
Zwei Monate vor dem Umzug
  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug erstellen und den Umzugstermin bestätigen.
  • Denken Sie bei Möbelbestellungen daran, dass Möbelhersteller meist 8-wöchige Lieferfristen haben.
  • Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post.
  • Nutzen Sie auch den Umzugsservice Ihrer Bank.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, welche Arbeiten vor der Wohnungsübergabe erledigt werden müssen.
  • Vereinbaren Sie einen verbindlichen Wohnungsübergabetermin mit Ihrem Vermieter.
Sechs Wochen vor dem Umzug
  • Mieten Sie Ihre neue Wohnung, wenn möglich, einen Monat vor dem Umzug an. So können Sie gewährleisten, dass zu Ihrem Einzug alle Arbeiten abgeschlossen sind.
  • Klären Sie alle Renovierungsarbeiten mit den Handwerkern ab. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten geben.
Vier Wochen vor dem Umzug
  • Überprüfen Sie Ihren Hausrat. Markieren Sie die Dinge, mit denen Sie umziehen wollen mit Aufklebern oder Post-its. Entsorgen Sie die Dinge, die Sie nicht mehr brauchen.
  • Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, besichtigen Sie frühzeitig die Schulen am neuen Wohnort.
  • Schicken Sie Freunden und Verwandten eine Nachricht mit Ihrer neuen Wohnungsanschrift.
  • Beantragen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
Eine Woche vor dem Umzug
  • Denken Sie daran, ausreichende Menge an Kartons und Packmaterial zu besorgen, oder beauftragen Sie einfach uns damit.
  • Nummerieren Sie alle Kartons. Schreiben Sie wenn möglich auch den Raum auf den Karton, in den er gebracht werden soll.
  • Verbrauchen Sie alle Tiefkühlwaren, kaufen Sie nur noch die nötigsten frischen Lebensmittel ein.
  • Lassen Sie in Ihrer neuen Wohnung das Telefon freischalten.
  • Achten Sie darauf, Ihre Strom- und Wasserzähler anzumelden.
  • Teilen Sie Arbeitgeber und Versicherungen Ihre neue Anschrift mit.
Am Umzugstag
  • Machen Sie einen Kontrollgang durch Ihre Wohnung.
  • Ist alles eingepackt? Ist der Keller ausgeräumt?
  • Denken Sie daran, sich innerhalb einer Woche bei Ihrem neuen Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen. Nach Ablauf der einwöchigen Frist ist die Anmeldung gebührenpflichtig.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem – wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

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