Von Adam Fuhrmann, Geschäftsführer Fuhrmann Umzüge & Transporte — seit 2007 Ihr Umzugsexperte in Hamburg.
Umzugsbeihilfe in Hamburg: Welche Zuschüsse gibt es?
Ein Umzug kostet Geld – auch wenn er dringend notwendig ist. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, kann in Hamburg finanzielle Unterstützung für den Umzug erhalten. Diese Umzugsbeihilfe deckt Transportkosten, Kaution und in manchen Fällen auch die Erstausstattung der neuen Wohnung ab.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, wo Sie den Antrag stellen und wie hoch die Leistungen ausfallen. Wir von Fuhrmann Umzüge unterstützen seit 2007 Kundinnen und Kunden in Hamburg, die Umzugsbeihilfe beantragen – mit Kostenvoranschlägen, die den Anforderungen der Behörden entsprechen.
Wer hat Anspruch auf Umzugsbeihilfe?
Bürgergeld-Empfänger (ALG II / SGB II)
Die wichtigste Gruppe: Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezieht, kann nach §22 Abs. 6 SGB II Umzugskosten vom Jobcenter erstattet bekommen. Voraussetzung: Der Umzug ist notwendig und wurde vorher genehmigt.
Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII)
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können nach §35 SGB XII Umzugskosten beim Sozialamt beantragen. Die Regeln sind ähnlich wie beim Jobcenter.
Grundsicherung im Alter
Ältere Menschen mit Grundsicherung haben ebenfalls Anspruch auf Umzugsbeihilfe. Die Beantragung erfolgt über das Sozialamt des zuständigen Bezirks.
Wohngeld-Empfänger
Wohngeld-Empfänger haben keinen direkten Anspruch auf Umzugsbeihilfe. In Härtefällen kann jedoch ein einmaliger Zuschuss über das Sozialamt beantragt werden. Fragen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle nach den Möglichkeiten.
Wann wird die Umzugsbeihilfe genehmigt?
Das Jobcenter oder Sozialamt genehmigt die Umzugsbeihilfe nur, wenn ein anerkannter Umzugsgrund vorliegt:
Anerkannte Umzugsgründe
- Aufforderung durch den Leistungsträger – Die aktuelle Wohnung ist zu teuer (über der Angemessenheitsgrenze)
- Familienzuwachs – Die Wohnung wird zu klein (Geburt eines Kindes)
- Gesundheitliche Gründe – Die Wohnung ist nicht barrierefrei, Schimmelbefall
- Neue Arbeitsstelle – Der Arbeitsweg wird durch den Umzug deutlich kürzer
- Trennung / Scheidung – Ein Partner muss ausziehen
- Kündigung durch den Vermieter – Eigenbedarf oder Sanierung
- Gewalt oder Bedrohung – Schutz vor häuslicher Gewalt
Nicht anerkannte Gründe
- Wunsch nach einer schöneren Wohnung
- Nähe zu Freunden oder Familie (ohne triftigen Grund)
- Unzufriedenheit mit der Nachbarschaft
Wichtig: Im Zweifelsfall sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter. Die Gründe werden individuell geprüft.
Der Antrag: Schritt für Schritt
1. Umzugsgrund dokumentieren
Sammeln Sie Nachweise für Ihren Umzugsgrund: ärztliches Attest (gesundheitliche Gründe), Kündigungsschreiben des Vermieters, Geburtsurkunde (Familienzuwachs) oder Arbeitsvertrag (neue Stelle).
2. Neue Wohnung finden (mit Zusicherung)
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, brauchen Sie die Zusicherung des Jobcenters für die neue Wohnung. Diese bestätigt, dass die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind. In Hamburg gelten folgende Richtwerte (Bruttokaltmiete):
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Richtwert Bruttokaltmiete |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | ca. 543 € |
| 2 Personen | bis 60 m² | ca. 659 € |
| 3 Personen | bis 75 m² | ca. 810 € |
| 4 Personen | bis 90 m² | ca. 942 € |
| 5 Personen | bis 105 m² | ca. 1.073 € |
Stand 2025 – die Werte werden regelmäßig angepasst. Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter nach den aktuellen Richtwerten.
3. Kostenvoranschläge einholen
Das Jobcenter verlangt mindestens zwei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Die Voranschläge müssen detailliert sein:
- Umzugsvolumen (Kubikmeter)
- Anzahl der Möbelträger
- Fahrzeugtyp und -größe
- Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung
- Zusatzleistungen (Montage, Verpackung)
- Endpreis inklusive MwSt.
Fuhrmann Umzüge erstellt Ihnen kostenlos einen Kostenvoranschlag, der alle Anforderungen des Jobcenters erfüllt. Rufen Sie uns an: 040 / 648 566 69
4. Antrag stellen
Reichen Sie den Antrag auf Umzugsbeihilfe bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt ein – vor dem Umzug. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Übernahme der Umzugskosten (Formular beim Jobcenter)
- Nachweis des Umzugsgrundes
- Zusicherung für die neue Wohnung
- Mindestens zwei Kostenvoranschläge
- Mietvertrag der neuen Wohnung (oder Entwurf)
5. Genehmigung abwarten
Das Jobcenter prüft den Antrag und genehmigt in der Regel den günstigsten angemessenen Kostenvoranschlag. Planen Sie vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit ein.
Höhe der Umzugsbeihilfe
Transportkosten
Das Jobcenter übernimmt die Kosten des günstigsten angemessenen Angebots. In Hamburg werden typischerweise bewilligt:
| Wohnungsgröße | Übliche Bewilligung |
|---|---|
| 1 Zimmer | 400 – 700 € |
| 2 Zimmer | 600 – 1.000 € |
| 3 Zimmer | 800 – 1.300 € |
| 4+ Zimmer | 1.000 – 1.500 € |
Kaution
Die Kaution der neuen Wohnung (max. 3 Monats-Kaltmieten) wird als Darlehen gewährt – nicht als Zuschuss. Das bedeutet: Sie müssen die Kaution in monatlichen Raten zurückzahlen (üblicherweise 10 % der Regelleistung).
Doppelte Miete
Überschneiden sich alter und neuer Mietvertrag, kann das Jobcenter die doppelte Miete für den Überlappungszeitraum übernehmen – in der Regel ein bis zwei Monate.
Erstausstattung
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht (z. B. nach Trennung, Flucht, Obdachlosigkeit oder Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft), kann eine Erstausstattung beantragen. Dazu gehören:
- Bett und Matratze
- Tisch und Stühle
- Kühlschrank und Herd
- Waschmaschine
- Geschirr, Töpfe, Bettwäsche
Die Erstausstattung wird als Sachleistung (Gutschein für Gebrauchtmöbel) oder als Geldleistung (Pauschale) gewährt. In Hamburg liegen die Pauschalen je nach Haushaltsgröße zwischen 800 und 1.800 Euro.
Unterschied: Erstumzug vs. notwendiger Umzug
| Erstumzug | Notwendiger Umzug | |
|---|---|---|
| Anlass | Erste eigene Wohnung | Umzug aus bestehender Wohnung |
| Erstausstattung | Ja | Nein (Möbel vorhanden) |
| Transportkosten | Gering (wenig Hab und Gut) | Normal |
| Kaution | Darlehen | Darlehen |
| Typische Fälle | Auszug aus Elternhaus, Gemeinschaftsunterkunft, Trennung | Wohnung zu teuer, Familienzuwachs, Kündigung |
Hamburger Behördenwege
Zuständiges Jobcenter finden
In Hamburg gibt es mehrere Jobcenter-Standorte. Ihr zuständiges Jobcenter richtet sich nach Ihrem aktuellen Wohnort (nicht nach der neuen Adresse):
- Jobcenter team.arbeit.hamburg – Zentrale: Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
- Bezirkliche Standorte – In jedem Hamburger Bezirk gibt es mindestens einen Standort
- Telefon: 040 / 2485-1444 (allgemeine Auskunft)
- Online: www.team-arbeit-hamburg.de
Sozialamt Hamburg
Für Sozialhilfe und Grundsicherung ist das Sozialamt des zuständigen Bezirksamtes Ansprechpartner:
- Hamburg-Mitte: Klosterwall 8
- Altona: Platz der Republik 1
- Eimsbüttel: Grindelberg 62-66
- Hamburg-Nord: Kümmellstraße 5-7
- Wandsbek: Robert-Schuman-Brücke 8
- Bergedorf: Wentorfer Straße 38a
- Harburg: Harburger Ring 33
Tipps für den Behördengang
- Termin vereinbaren – Vermeiden Sie Wartezeiten, buchen Sie vorab
- Alle Unterlagen mitbringen – Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung
- Kopien anfertigen – Geben Sie nie Originale ab
- Schriftlich beantragen – Mündliche Zusagen sind nicht verbindlich
- Widerspruch einlegen – Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für Widerspruch
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Antrag auf Umzugsbeihilfe abgelehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen – Innerhalb eines Monats schriftlich beim Jobcenter/Sozialamt
- Beratung suchen – Sozialberatungsstellen in Hamburg helfen kostenlos (z. B. Diakonie, AWO, Caritas)
- Klage vor dem Sozialgericht – Kostenlos, wenn Sie Bürgergeld beziehen (Prozesskostenhilfe)
So unterstützt Fuhrmann Umzüge
Wir kennen die Anforderungen der Hamburger Behörden und erstellen Ihnen:
- Kostenvoranschlag – Detailliert, behördenkonform, kostenlos
- Festpreis-Garantie – Der bewilligte Betrag reicht? Dann ziehen wir Sie zu diesem Preis um
- Flexible Termine – Wir richten uns nach Ihrem Genehmigungszeitraum
- Günstige Pakete – Ab 499 € innerhalb Hamburgs
- Persönliche Beratung durch Inhaber Adam Fuhrmann
Über 19 Jahre Erfahrung in Hamburg, 200+ Google-Bewertungen mit 5,0 Sternen – auch bei Umzügen mit Jobcenter-Förderung.
Ihr nächster Schritt
- Umzugskosten online berechnen → – Festpreis in 5 Minuten
- Umzugskosten Jobcenter → – Detaillierter Ratgeber zur Kostenübernahme
- Günstige Umzüge Hamburg → – Umzug zum kleinen Preis
- Umzugskosten 2026 → – Kompletter Kostenüberblick
Oder rufen Sie uns direkt an: 040 / 648 566 69 – wir beraten Sie zur Umzugsbeihilfe und erstellen Ihren Kostenvoranschlag. Kostenlos und unverbindlich.
Tipp von Adam Fuhrmann
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie mich persönlich an unter 040 / 648 566 69 oder nutzen Sie unseren Online-Umzugsrechner für ein kostenloses Festpreisangebot. Seit 2007 helfe ich Hamburger Familien bei ihrem Umzug – persönlich und zum garantierten Festpreis.